Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Gateway Brazil GmbH
Arbachtalstr. 6
72800 Eningen
Telefon: 07121-6962972
Telefax: 07121-6964882
info@gateway-brazil.de
1. Abschluß des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefon, Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde Gateway Brazil den Abschluß eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, sowie eventueller zusätzlicher Informationen und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot von Gateway Brazil vor, an das Gateway Brazil 10 Werktage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots durch die Annahme des Kunden zustande, welche durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt erfolgen kann.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
2. Leistungen
2.1 Die Leistungsverpflichtung von Gateway Brazil ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.1 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Veranstalter) und Reisevermittler sind von Gateway Brazil nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von Gateway Brazil hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3. Bezahlung
3.1 Mit Vertragsschluß und bei Pauschalreisen nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10 % des Reisepreises maximal 250,- Euro. Bei Reisen nach Fernando de Noronha oder bei besonders gekennzeichneten Leistungen unseres Angebotes kann in einzelnen Fällen bereits bei der Buchung der gesamte Reisepreis fällig werden.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, daß die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6. genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich direkt oder über einen Reisevermittler ausgehändigt.
3.4 Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.
3.5 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und Gateway Brazil zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
4. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluß, Rechte des Kun
4.1 Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die von Gateway Brazil nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, zumutbar sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Gateway Brazil ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Gateway Brazil dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluß des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:
a) Gateway Brazil kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer nach Abschluß des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.
b) Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
c) Gateway Brazil hat den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umstände davon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht mehr verlangt werden.
e) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Gateway Brazil in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisegast aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Gateway Brazil über die Preiserhöhung Gateway Brazil gegenüber geltend zu machen.
4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens (auch Änderungen oder Umbuchungen von Anschlußflügen), bzw. bei Mietwagen des Ortes der Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Gateway Brazil bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 50,- je Änderungsvorgang. Notwendige Telefon-, Fax- oder Telegrammkosten können gesondert berechnet werden. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4.4 Bei einem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers ist Gateway Brazil, sofern sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von € 50,- pro Person zu berechnen. Notwendige Kosten der Änderung des Teilnehmers bei Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) werden dem Kunden gesondert berechnet.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Gateway Brazil zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Gateway Brazil bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und sofern sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Gateway Brazil zurückerstattet worden sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch Gateway Brazil
6.1 Gateway Brazil kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Gateway Brazil, so behält Gateway Brazil den Anspruch auf den Gesamtpreis; Gateway Brazil muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der Gateway Brazil eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen von Gateway Brazil (Agentur, Reiseleitung, Vertreter der Leistungsträger) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Gateway Brazil wahrzunehmen.
6.2 Bei Gruppenreisen kann Gateway Brazil bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Gateway Brazil ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, daß die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. b) Ein Rücktritt von Gateway Brazil später als 30 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig. c) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Gateway Brazil in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem bestehenden Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber Gateway Brazil geltend zu machen.
7. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden
7.1 Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Gateway Brazil, die schriftlich erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden, stehen Gateway Brazil unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu: a) bis 29 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 28. bis 14. Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises c) vom 13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises d) vom 6. Tag bis zum Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
7.3 Dem Kunden ist es gestattet, Gateway Brazil nachzuweisen, daß Gateway Brazil tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
7.4 Gateway Brazil behält sich vor, im Einzelfall eine abweichende Entschädigung, entsprechend der entstandenen, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegenden Kosten zu berechnen.
7.5 Es wird darauf hingewiesen, daß der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
8. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden
8.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Gateway Brazil dahingehend konkretisiert, daß der Kunde verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger von Gateway Brazil anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
8.2 Ist von Gateway Brazil keine örtliche Reiseleitung bzw. Ansprechpartner eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage der Reiseausschreibung auch nicht geschuldet, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, Gateway Brazil direkt unter der oben bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. 8.3 Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
8.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Gateway Brazil, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, Leistungsträger) eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Gateway Brazil oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird
8.6 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit Gateway Brazil abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Gateway Brazil geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Gateway Brazil unter oben angegebener Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
9. Paß-, Visa-, Zoll- , Devisen- ·und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Gateway Brazil informiert in einem Infoblatt über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Paß-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Gateway Brazil nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.
9.2 Gateway Brazil wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebene Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
9.3 Soweit Gateway Brazil seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reiseteilnehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Gateway Brazil, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) Gateway Brazil für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Gateway Brazil haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, wie insbesondere Mietwagenbuchungen und optionale Ausflüge und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Diese Aktivitäten werden von Dritten angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt.
10.3 Kommt Gateway Brazil die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.
11. Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem Reiseveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von zwei Jahren tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen ausgeschlossenen.
12. Gerichtsstand, Sonstiges
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
12.2 Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen Gateway Brazil ist ausschließlich Reutlingen.
